Manuelle Lymphdrainage (MLD)
Bei der Manuellen Lymphdrainage, kurz MLD, handelt sich um eine Ödem- und Entstauungstherapie für Schwellungen im Gewebe. Diese treten am häufigsten an Armen und Beinen auf, die Behandlung von Gesicht oder Rumpf ist aber ebenfalls möglich.
So funktioniert die Manuelle Lymphdrainage
Ziel ist es, durch sanfte, kreisförmige Pump- und Verschiebegriffe die im Gewebe angestaute Flüssigkeit (= Lymphe) gezielt zu verschieben, um diese in Richtung der Lymphknoten zu transportieren und so über das Lymphgefäßsystem abzutransportieren. Im Gegensatz zur klassischen Massagetherapie ist die Grifftechnik bei der Manuellen Lymphdrainage weicher und oberflächlicher.
Es gibt bei der MLD vier Grundgriffe (Pumpgriff, Schöpfgriff, Drehgriff und „stehender Kreis“), die bei Bedarf durch weitere Griffe ergänzt werden.
Der Abtransport wird durch eine Sogwirkung unterstützt, die durch die Atmung entsteht. Dieser Effekt lässt sich verstärken, indem die benachbarten Lymphknoten zusätzlich angeregt werden. Aus diesem Grund behandelt der Lymphtherapeut niemals nur die betroffene Stelle.. Richtig angewendet führt die Manuelle Lymphdrainage zum Abschwellen des Gewebes, das dadurch lockerer und weicher wird, sowie zu einer Linderung von Schmerzen. Beides wirkt sich außerdem positiv auf die Beweglichkeit aus.
Anwendungsgebiete der Manuellen Lymphdrainage
Die Manuelle Lymphdrainage kann immer dann sinnvoll sein, wenn sich im Gewebe Flüssigkeit staut (z.B. bei einem Lymphödem). In den meisten Fällen sind diese Ödeme eine Folge- oder Begleitsymptomatik einer anderen Erkrankung und/oder postoperativ zu finden. Lymphödeme sind als deutliche Schwellung im Gewebe sichtbar. Sie sind häufig zu beobachten bei:
– Krankheiten oder Entfernung von Lymphknoten
– Lipolymphödeme (Fetteinlagerungen in den Beinen)
– Verletzungen und Traumata
– Venenschwäche
– Narbenbildung
Auch bei Allergien, Atemwegserkrankungen und in der Schwangerschaft kann eine Lymphdrainage die auftretenden Beschwerden lindern. Vor und nach operativen Eingriffen kann sie zur Linderung der Schmerzen und zur Beweglichkeitsverbesserung beitragen.
Unterstützt werden kann die Manuelle Lymphdrainage durch Kompressionsverbände, eine begleitende Bewegungstherapie z.B. durch eine spezielle Gymnastik zur Entstauung der Gewebsflüssigkeit und eine geeignete Hautpflege.
Um die Manuelle Lymphdrainage durchführen zu können, ist eine spezielle Weiterbildung erforderlich. In der Privat Physio Südstadt sind Sie hierfür in den besten Händen. Unsere Therapeuten verfügen alle über diese Zusatzqualifikation.
Wichtig: Es gibt Fälle, in denen die Lymphdrainage kontraindiziert ist. Wenn Sie zum Beispiel an einer Herzkrankheit, Schilddrüsenerkrankung, bestimmten Hautkrankheiten oder Krebs leiden, ist von der Anwendung der Lymphdrainage abzuraten. Sprechen Sie im Zweifelsfall mit Ihrem Arzt. Selbstverständlich beraten wir Sie vor Durchführung der MLD ebenfalls in unserer Praxis.
Preise
je 30 Minuten
Manuelle Therapie
40,00 €
Krankengymnastik
35,00 €
Manuelle Lymphdrainage
35,00 €
Krankengymnastik am Gerät
50,00 €
Klassische Massagetherapie
32,00 €
CMD (Kiefergelenksbehandlung inkl. Traktion)
50,00 €
Schwangerschaftsmassage
45,00 €
Beckenboden- / Rückbildungsgymnastik
35,00 €
Manuelle Therapie mit osteopathischem Schwerpunkt (inkl. Fango)
65,00 €
HÖRST Therapie (Komplextherapie bei Schwindel, Tinnitus, Hörsturz)
65,00 €
Fango / Moorpackung (nur in Kombination mit Behandlung)
15,00 €
Traktion / Extensionsbehandlung (nur in Kombination mit Behandlung)
10,00 €
Gerätetraining 10er Karte
200,00 €
Kinesio Taping
€ 10,00 plus 0,50€ pro Abschnitt
Vestibulartraining
€ 35,00
Änderungen vorbehalten
Immer mehr Versicherungen erstatten Physiotherapeutenhonorare nicht zu 100%. Das liegt evtl. an Ihrem gewählten Tarif oder an der Sparstrategie der Versicherungen selbst. Allerdings: Krankenkassen, die argumentieren, dass Physiotherapiepraxen überhöhte Preise verlangen, lassen Versicherte über die Tatsache im Dunklen, dass diese angeführten Höchsterstattungssätze der Beihilfe in den vergangenen ca. 20 Jahren nicht an die allgemeine Preissteigerung angepasst wurden. Laut Pressemitteilung des Bundesministeriums des Inneren vom 07.02.2004 sind die beihilfefähigen Höchstsätze (die gerne von Privatversicherern als Beispiel herangezogen werden) im Bereich der Heilmittel nicht kostendeckend und können daher auch nicht maßgeblich für die Erstattungshöhe sein. Sollten Sie sich zu dem Thema informieren wollen, empfehlen wir Ihnen die Internetseite www.privatpreise.de
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